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Schulunterlagen

 

 

Der Rechtsakt, der „die Art und Weise der Durchführung von öffentlichen Kindergärten, Grundschulen, Hauptschulen, Gymnasien sowie öffentlichen Einrichtungen, die Dokumentation des Lehrgangs, der Erziehungs- und Betreuungstätigkeit und die Arten dieser Dokumentation festlegt“ ist die Verordnung des Ministers für nationale Bildung vom 25. August 2017. über die Art und Weise der Dokumentation des Verlaufs der Unterrichts-, Bildungs- und Betreuungstätigkeiten durch öffentliche Kindergärten, Schulen und Einrichtungen und die Arten dieser Dokumentation (Gesetzblatt von 2017, Artikel 1646).

 

 

Gemäß Art. 60 des Gesetzes vom 7. September 1991 über das Bildungssystem (Gesetzblatt von 2004, Nr. 256, Pos. 2572, in der geänderten Fassung, letztes Gesetzblatt von 2011, Nr. 112, Pos. 654), ist das Gesetz am meisten wichtiger innerstaatlicher Rechtsakt, regelt alle Bereiche der Einrichtung. Die erste Satzung wird verabschiedet
und verleiht der Institution ein Gründungsorgan. Dieses Dokument ist für die gesamte Lebensdauer der Anlage aufzubewahren.

Die Grundschule führt ein Buch mit Aufzeichnungen über Kinder, die der Verpflichtung nach Art. 14 Sek. 3 des Gesetzes und der Schulpflicht, die im Schulkreis wohnen.

Die Schule führt für jede Abteilung ein Unterrichtstagebuch, das den Bildungsverlauf eines Schuljahres dokumentiert.

Die innerschulische Beurteilung der Schüler kann auch in einem anderen Dokument als dem Schulbuch dokumentiert werden, das in der Schulsatzung festgelegt ist, jedoch werden die Jahres-(Semester-)Noten und die für den Schüler festgestellte Verhaltensbeurteilung in das Unterrichtsjournal eingetragen.

Kindergarten, Schule und Einrichtung führen Tagebücher über didaktische und förder- und fachbezogene Unterrichts- bzw. sonstige Tätigkeiten, die nicht in das Kindergarten-Klassen-, Unterrichts-, Tagesraum- und Erziehungstätigkeits-Tagebuch eingetragen werden, wenn die Notwendigkeit dies rechtfertigt zur Dokumentation des Bildungsverlaufs, der pädagogischen und pflegerischen Tätigkeiten.

Die Schule führt für jeden Schüler während seiner gesamten Ausbildung an dieser Schule ein Schülernotenblatt.

Grundlage für einen Eintrag über die Einstufung, Beförderung oder den Abschluss einer Schule durch einen Schüler ist ein Beschluss des Pädagogischen Rates, dessen Datum in das Notenblatt des Schülers eingetragen wird.

Die Prüfungen der Studierenden sind in Prüfungsprotokollen nach gesonderten Regelungen zu dokumentieren.

grafika uczeń siedzący na stosie książek
Bis zum Ende des Schuljahres:
logo szkolnego klubu sportowego
numer telefonu do Rzecznika Praw Dziecka
dyplom za udział w akcji Szkoła pamięta
podziękowanie za udział w akcji Szkoła do hymnu
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